Prüfungswesen

Das österreichische Ausbildungs- und Prüfungswesen sieht Befähigungsausweise BFA zur selbstständigen Führung von Segel- und Motorjachten auf See vor. Die Prüfungen zur Erlangung der BFAs werden von zugelassenen Prüfungsorganisationen – Österreichischer Segelverband OeSV, Wassersportschulvereinigung WSVO, Hochseeyachtsportverband Österreich HSV u. A. – abgenommen.

Mit einem nach den Bestimmungen der Jachtführungs-Prüfungsordnung JachtPrO erworbenen Befähigungsausweis wird von der viadonau das International Certificate for Operators of Pleasurecraft IC gemäß den Empfehlungen der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (UNECE) im Umfang der Resolution Nr. 40 aus 1998 ausgestellt.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung gemäß österreichischer Seeschifffahrtsverordnung sind die Vollendung des 18. Lebensjahres, die körperliche und geistige Eignung zur Führung einer Jacht und die seemännische Praxis bzw. Seefahrtserfahrung zur Führung einer Jacht.

Der Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe Kurs, 16 Stunden) muss spätestens zur Ausstellung eines Befähigungsausweises erbracht werden.

Die Befähigungsausweise sind nach Fahrtbereichen abgestuft: Fahrtbereich 1 (FB1) Watt- oder Tagesfahrt bis 3 Seemeilen von der Küste, Fahrtbereich 2 (FB2) Fahrt zwischen nahe gelegenen Häfen entlang der Küste bis 20 Seemeilen von der Küste, Fahrtbereich 3 (FB3) Fahrt in küstennahen Gewässern bis 200 Seemeilen von der Küste und Fahrtbereich 4 (FB4) weltweite Fahrt ohne Einschränkung. Die Prüfungen bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Theorieprüfung
Fahrtbereich 1+2 Fahrtbereich 3 Fahrtbereich 4
Fragenteil 60 Fragen 30 Fragen 30 Fragen
Kartenarbeit 10 + 25 Fragen 21 Fragen
+ Planung
Gezeitenfahrt
15 Fragen
+ Planung
Langfahrt
Prüfungsgebühr
(Prüfungsorganisation)
ca. € 60,00
Prüferspesen
(Prüfer)
ca. € 15,00 bis € 20,00

Seemännische Praxis, Seefahrtserfahrung
Fahrtbereich 1+2 Fahrtbereich 3 Fahrtbereich 4
Seemeilen 500 sm 1500 sm 5000 sm
Nachtfahrt
mit Nachtansteuerung
3 NF/NA 5 NF/NA 15 NF/3 NA
Bordtage 18 BT 48 BT 70 BT
Langfahrt FB3 50 Stunden ohne Unterbrechung, davon 10 Stunden außerhalb Fahrtbereich 2
Langfahrt FB4 500 sm ohne Unterbrechung, davon 100 sm außerhalb Fahrtbereich 3
Prüferspesen Ansteuerung von 4 unterschiedlichen Häfen in Gezeitenrevieren

Praxisprüfung
Die Praxisprüfung findet im Rahmen eines Prüfungstörns statt. Die Prüfungsdauer für den Fahrtbereich 2 / 3 beträgt ca. 2 Tage, für den Fahrtbereich 4 mindestens 3 Tage.
Mit der Praxisprüfung soll das sichere Führen und Manövrieren einer Segeljacht, auch in der Nacht und unter ggf. erschwerten Bedingungen nachgewiesen werden.

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Seefahrtsausbildung

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